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Sparplan für Kinder: Kinderdepot berechnen und richtig anlegen

50 € im Monat ab Geburt in einem Welt-ETF ergeben bei 6 % Rendite bis zum 18. Geburtstag rund 19.100 €. Wie viel davon beim Kind ankommt, entscheidet vor allem, auf wessen Namen das Depot läuft.

Kinderdepot berechnen: Endkapital mit 18 und Folgen je nach Depotinhaber

Jahre
Summe aller Raten, auch von Großeltern oder Paten.
€ / Monat
€
%

Depotwert am 18. Geburtstag

Depot auf das Kind

Depot auf die Eltern

Aktien-ETF, Einzahlung zum Monatsanfang, ohne Kosten und Vorabpauschalen. Grenzen 2026: Familienversicherung 565 € im Monat, BAföG-Freibetrag 15.000 €, Grundfreibetrag 12.348 €.

Bei 18 Jahren Laufzeit stammen 44 % des Endkapitals aus Erträgen, weil die ersten Raten 18 Jahre lang Zinseszins sammeln. Großeltern oder Paten können eine eigene Rate auf dasselbe Depot einrichten oder Geldgeschenke zu Taufe und Geburtstagen einzahlen; im Rechner zählt die Summe aller Raten. Für das Depot auf den Namen des Kindes zeigt er, ob ein Verkauf auf einmal die Familienversicherung kostet und wie stark das Vermögen das BAföG kürzt, für das Elterndepot die Steuer beim Verkauf.

Früher Start, Sparbuch oder ETF: was die Wahl ausmacht

Die Tabelle rechnet 50 € im Monat bis zum 18. Geburtstag. Wer erst mit 6 Jahren beginnt, erreicht nur gut die Hälfte des Endkapitals, obwohl er zwei Drittel der Summe einzahlt. Ein Sparbuch oder Tagesgeld mit 2 % Zins bringt nach 18 Jahren gut 6.000 € weniger als ein Aktien-ETF mit 6 % und liegt nach Inflation kaum über den Einzahlungen.

StartLaufzeitEinzahlungenETF 6 %Sparkonto 2 %
Geburt18 Jahre10.800 €19.141 €12.986 €
6. Geburtstag12 Jahre7.200 €10.448 €8.134 €
12. Geburtstag6 Jahre3.600 €4.320 €3.826 €

Für Kinder eignet sich ein breit gestreuter, thesaurierender Welt-ETF mit niedriger TER. Kursrückgänge von 30 % oder mehr sind in 18 Jahren wahrscheinlich, die lange Laufzeit lässt aber Zeit, sie auszusitzen. Bei weniger als fünf Jahren bis zum geplanten Einsatz, etwa für Führerschein oder Ausbildung, gehört das Geld eher auf Tagesgeld oder Festgeld. Junior-Depots kosten bei den meisten Online-Brokern keine Depotgebühr, ETF-Sparpläne laufen dort ab 1 € bis 25 € im Monat.

Depot auf den Namen des Kindes oder der Eltern

KriteriumDepot auf das KindDepot auf die Eltern
Eigentum am GeldKind, unwiderruflich geschenktEltern
Steuerfreie Erträge pro Jahrbis 13.348 € mit NV-BescheinigungFreibetrag der Eltern: 1.000 € / 2.000 €
ZugriffEltern bis zum 18. Geburtstag, danach nur das KindEltern jederzeit
FamilienversicherungErträge über 1.000 € zählen zum Einkommen des Kindeskein Einfluss
BAföGVermögen über 15.000 € mindert den Anspruchzählt nicht als Vermögen des Kindes
Eröffnungbeide Sorgeberechtigten unterschreibenwie ein eigenes Depot
Geeignet fürGeld, das sicher dem Kind zufließen sollGeld, über das die Eltern flexibel entscheiden wollen

Das Kinderdepot spart Steuern, bindet das Geld aber endgültig an das Kind. Das Elterndepot bleibt flexibel und kann später ganz oder teilweise verschenkt werden. Ein unentgeltlicher Depotübertrag auf das Kind ist ohne Verkauf möglich und löst keine Abgeltungsteuer aus, die Bank meldet ihn als Schenkung an das Finanzamt. Für die Eröffnung eines Kinderdepots verlangen Banken die Geburtsurkunde, die Ausweise beider Sorgeberechtigten und die Steuer-ID des Kindes, die das Bundeszentralamt für Steuern nach der Geburt per Post schickt. Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht weisen dieses nach.

Grundfreibetrag 12.348 € und NV-Bescheinigung

Ein Kind ist eigener Steuerpflichtiger. Es hat den Sparerpauschbetrag von 1.000 € und, solange es keine anderen Einkünfte hat, den Grundfreibetrag von 12.348 € (2026). Ohne weitere Unterlagen nutzt die Bank nur den Sparerpauschbetrag über einen Freistellungsauftrag, den die Eltern für das Kind erteilen. Für alles darüber braucht sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung.

  1. Sparerpauschbetrag: 1.000 €
  2. Grundfreibetrag 2026: 12.348 €
  3. Steuerfreie Kapitalerträge pro Jahr: 13.348 €

Die NV-Bescheinigung beantragen die Eltern mit dem Formular NV 1 A beim Wohnsitzfinanzamt, sie gilt höchstens drei Jahre. Bei einem Kinderdepot mit 50 € im Monat liegt die jährliche Vorabpauschale selbst im 18. Jahr unter 300 €, der Freistellungsauftrag reicht. Die Bescheinigung wird erst bei größeren Beträgen wichtig, vor allem im Jahr eines Verkaufs. Wichtig: Steuerfrei heißt nicht folgenlos für Krankenversicherung und BAföG.

Familienversicherung: Grenze 565 € im Monat

Kinder sind in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert, solange ihr Gesamteinkommen 565 € im Monat (2026) nicht übersteigt, also 6.780 € im Jahr. Kapitalerträge zählen nach Teilfreistellung und nach Abzug des Sparerpauschbetrags mit. Die NV-Bescheinigung ändert daran nichts: Steuerfreie Erträge können trotzdem die Versicherungsgrenze überschreiten.

Die Kasse rechnet einmalige Gewinne auf das Jahr um. Ein Kind, das mit 18 ein Depot mit 38.281 € Wert und 16.681 € Gewinn auf einmal verkauft, kommt nach Teilfreistellung und Freibetrag auf 10.677 € im Jahr. Das sind 890 € im Monat, die Familienversicherung endet für diesen Zeitraum, und es werden eigene Beiträge fällig. Laufende Vorabpauschalen kleiner Kinderdepots liegen weit unter der Grenze.

Schenkung: Das Geld gehört dem Kind

Jede Einzahlung auf ein Depot im Namen des Kindes ist eine Schenkung. Die Eltern verwalten das Vermögen bis zur Volljährigkeit, dürfen es aber nur im Interesse des Kindes verwenden. Eine Entnahme für eigene Zwecke, etwa für ein neues Auto der Eltern, ist unzulässig und kann später vom Kind zurückgefordert werden. Ausgaben, zu denen die Eltern ohnehin verpflichtet sind, wie Essen, Kleidung oder Kita, dürfen ebenfalls nicht aus dem Kinderdepot bezahlt werden.

  • Eltern an ein Kind

    je Elternteil400.000 €steuerfrei in 10 Jahren
  • Großeltern an ein Enkelkind

    je Großelternteil200.000 €steuerfrei in 10 Jahren

Schenkungsteuer spielt bei üblichen Sparraten keine Rolle. Entscheidend ist die rechtliche Bindung: Ein Rückruf der Schenkung ist nur in engen Ausnahmen möglich, etwa bei grobem Undank. Wer sich nicht festlegen will, spart im eigenen Depot und überträgt später.

Volljährigkeit: freier Zugriff mit 18

Am 18. Geburtstag wandelt die Bank das Junior-Depot in ein normales Depot des Kindes um, die Vollmacht der Eltern erlischt. Das Kind kann ab diesem Tag allein verkaufen und abheben. Eine Sperre über den 18. Geburtstag hinaus lässt sich bei einem Depot auf den Namen des Kindes nicht vereinbaren. Wer nicht möchte, dass ein großer Betrag ohne Plan ausgegeben wird, hat nur die Vorbereitung vor dem Stichtag in der Hand.

  1. Ab etwa 14 Jahren das Depot gemeinsam ansehen und Kurse, Kosten und Steuern erklären
  2. Bei einem großen Depot ab 15 überlegen, ob ein Teil in schwankungsarme Anlagen umgeschichtet wird
  3. Rechtzeitig klären, ob nach 18 ein Studium mit BAföG ansteht
  4. Zum 18. Geburtstag Steuer-ID, Freistellungsauftrag und Referenzkonto des Kindes prüfen
  5. Den Sparplan weiterlaufen lassen, nun mit eigenen Raten des Kindes

BAföG: Vermögen des Kindes zählt mit

Beim BAföG zählt das eigene Vermögen der Studierenden am Tag der Antragstellung, bei Wertpapieren mit dem Kurswert. Unter 30 Jahren bleiben 15.000 € frei, ab 30 Jahren 45.000 €. Der Betrag darüber wird auf die Monate des Bewilligungszeitraums verteilt und mindert den Anspruch. Ein Kinderdepot mit 19.141 € kürzt das BAföG bei zwölf Monaten Bewilligung um rund 345 € im Monat, bis das Vermögen unter den Freibetrag fällt.

Vermögen der Eltern spielt beim BAföG keine Rolle, nur ihr Einkommen. Ein Sparplan auf den Namen der Eltern, der erst nach dem Studium verschenkt wird, vermeidet die Anrechnung legal. Eine Schenkung des Kindes an die Eltern kurz vor dem Antrag gilt dagegen als rechtsmissbräuchlich, das Vermögen wird dem Kind weiter zugerechnet. Falsche Angaben zum Vermögen führen zu Rückforderung und Bußgeld, die BAföG-Ämter gleichen die Daten mit den Freistellungsaufträgen ab.

Gesetzentwurf, Stand Herbst 2026

Frühstart-Rente: 10 € im Monat vom Staat

Nach dem Gesetzentwurf zahlt der Staat für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Geburtstag 10 € im Monat in ein Altersvorsorgedepot ein, beginnend mit dem Geburtsjahrgang 2020. Das sind 1.440 € Einzahlungen, die bei 6 % bis zum 18. Geburtstag auf rund 2.090 € wachsen. Ohne weitere Einzahlung werden daraus bis 67 rund 36.312 €. Das Geld bleibt bis zum Rentenalter gebunden und kann nicht für Ausbildung oder Führerschein entnommen werden.

Die Frühstart-Rente ersetzt deshalb keinen frei verfügbaren Kindersparplan. Beide laufen nebeneinander: Das staatliche Depot sorgt für das Alter vor, das Kinderdepot oder ein Elterndepot finanziert Ausbildung, Führerschein oder die erste Wohnung. Details wie Anbieterwahl und private Zuzahlungen stehen erst mit dem endgültigen Gesetz fest.